Egal, ob Sie am Beginn oder am Ende Ihrer persönlichen Liebe – und Ehegeschichte stehen, berate ich Sie mit Herz und Verstand. Denn beides ist im Familienrecht Voraussetzung für eine kraftvolle und interessengerechte Vertretung in und außerhalb des Gerichtes.
“Die Expertise der Kanzlei ist seit der Gründung im Familien – und Erbrecht. Im gleichen Maße erfolgt eine kompetente strategische und lösungsorientierte Beratung im vorgerichtlichen Kontext ebenso wie eine effiziente gewinnbringende Vertretung vor Gericht. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei a priori auf der Wahl der richtigen Verfahrensart zur bestmöglichen Erzielung Ihres gewünschten Ergebnisses.”

Martina Ammon
Rechtsanwältin | Fachanwältin für Familienrecht

Familienrecht
Notarielle Eheverträge und Verträge für nichteheliche Partnerschaften
Vermögensauseinandersetzung und Vermögensübertragung
Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
Gerichtliches Scheidungsverfahren
Kindschaftsverfahren (elterlichen Sorge, Umgang, Adoption)
Kindes-, Ehegatten- und Elternunterhalt
Zugewinnausgleich
Ehewohnung und Haushaltsgegenstände
Patchworkfamilien
Gerne berate ich Sie auch unverbindlich im Rahmen einer Erstberatung, wenn Sie eine zweite Rechtsmeinung einholen möchten.

Erbrecht
Auch im Erbrecht ist eine Vertretung mit Herz und Verstand vonnöten.
Testament
Erbvertrag
Pflichtteilsansprüche (Durchsetzung und Abwehr)
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Nachfolgeregelungen

Noch mehr als im Familienrecht spielt Ihre jeweilige familiäre Situation die entscheidende Rolle bei der Bewertung und Lösung des Konfliktes. Die große persönliche Dimension verlangt großes Verhandlungsgeschick. Daher bietet




sich gerade in generationenüberschreitenden Konflikten eine interessenbasierte und außergerichtliche Herangehensweise an. So können Ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen bestmöglich mit den gesetzlichen Regelwerken




in Einklang gebracht werden. Ohne Zögern bestreite ich auch den gerichtlichen Weg, wenn dieser der Durchsetzung Ihrer Interessen am besten dient. Auch bei der Abfassung letztwilliger Verfügungen berate und begleite ich Sie gerne.

Mediation
Die Durchführung einer Mediation bietet sich immer dann an, wenn es Ihr Ziel ist, eigenverantwortlich und unter bestmöglichen Schutz der Beziehung sowie der Familie eine Lösung Ihres Konfliktes zu erarbeiten. Die Mediation kann zur Klärung unterschiedlichster Lebensfragen herangezogen werden:
Zur Abfassung von Ehe- und Erbverträgen
Trennung – und Scheidungsvereinbarungen
Lösung von Konflikten zu elterlicher Sorge und Umgang
Verhandlung von Generationenverträgen und Übernahmeregelungen
Nachfolgeregelungen




Mediation ist ein strukturiertes außergerichtliches Verfahren zur Konfliktbeilegung. Dabei begleitet der Mediator aus einer allparteilichen Perspektive heraus die Konfliktparteien bei der eigenverantwortlichen Lösungsfindung. Gerade im Familien – und Erbrecht ist das Verfahren besonders




geeignet, weil es die Selbstwirksamkeit der Betroffenen stärkt und so tragbare und langfristige Lösungen erzielt, die auch zu einer inneren Versöhnung führen. Die Kanzlei bietet insbesondere auch Co – Mediation an, mit einem weiblichen und einem männlichen Mediator. Die Co – Mediation ermöglicht dabei




auch die Klärung bereits eskalierter Konflikte; zum Teil erfolgt auch eine Verweisung von Konfliktparteien in die Kanzlei durch die Gerichte. Ebenso berate ich Sie gerne als sogenannter Außenanwalt, wenn Sie eine Mediation bereits bei einer anderen Stelle oder in einer anderen Kanzlei durchführen.

Cooperative Praxis
Dieses außergerichtliche Verfahren ist eine Weiterentwicklung der Mediation. Es bündelt die Erfahrungen und Qualifikationen von Anwalt und Mediator in einem. Es eignet sich unter anderem zur Klärung folgender Angelegenheiten:
Eheverträge und Verträge für nichteheliche Partnerschaften
Vermögensauseinandersetzung und Vermögensübertragung
Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
Kindes-, Ehegattenunterhalt
Zugewinn
Ehewohnung und Hausrat
Patchworkfamilien




Das Verfahren sollten Sie insbesondere wählen, wenn Sie sich ohne Hilfe des Gerichts einigen möchten und bei Ihnen der Erhalt der persönlichen Beziehungen zur anderen Konfliktpartei oberste Priorität hat. Meine Beauftragung erfolgt dabei als parteilicher Vertreter, mit der Maßgabe, im Dialog mit der anderen Seite und deren Anwalt Lösungen zu erarbeiten, die allen Familienbeteiligten und nicht nur einer Seite dienen. Im Rahmen von




Familien – und erbrechtlichen Streitigkeiten handelt es sich um ein überragend effektives Verfahren, dass aufgrund der Ausrichtung aller beteiligter Professionen auf ein gemeinsames Ziel höchst effizient und kostengünstig im Vergleich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist. Eine Besonderheit dieses Verfahrens ist es, weitere Fachleute im Rahmen interdisziplinärer Zusammenarbeit einzubinden. Regelmäßig werden dabei




sogenannte Kinderinterviews durchgeführt. In diesen Interviews spricht ein ausgebildeter Kinderexperte mit den vom Konflikt betroffenen Kindern. Es wird damit außergerichtlich ein Standard etabliert, wie er bei den Gerichten seit 2008 mit Einführung des sogenannten Verfahrensbeistandes vorliegt. Das sogenannte Kinderinterview ist sehr häufig eine neutrale Informationsquelle, die entscheidend zur außergerichtlichen Lösung des Konfliktes beiträgt.
Informieren Sie sich über ihre Rechte!
Nur wenn Sie Ihr Recht kennen, kann das Recht Sie auch schützen. Vor falschen eigenen Rechtsauffassungen und vor unberechtigten Ansprüchen Dritter.
Rechtsanwältin Martina Ammon
Fachanwältin für Familienrecht
Brienner Straße 13
Luitpoldblock
80333 München
Telefon: +49 89 55 82 88
Fax: +49 89 59 35 60
E-Mail: kanzlei@ammon-rechtsanwaeltin.de
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